Wohngebäudeversicherung: Beitragsanpassung per 01.01.2023

Okt. 10, 2022 | Immobilien

Wohngebäudeversicherung: Beitragsanpassung per 01.01.2023

Okt. 10, 2022 | Immobilien

Wohngebäudeversicherung: Beitragsanpassung per 01.01.2023.

Die Kosten für Wohngebäudeversicherungen steigen zum 01.01.2023 spürbar: Marktweit ist mit einer Beitragsanpassung von 14,7 % zu rechnen. Zudem haben einige Versicherer bereits zusätzliche, schadenbedingte Erhöhungen angekündigt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat damit bestätigt, was sich durch die allgemeine Inflation bereits abgezeichnet hat. Doch warum bittet der Versicherer zur Kasse, und warum ist das trotz des Ärgers sinnvoll?

Der Anpassungsfaktor: Schutz vor der Inflationsfalle

Der Beitrag im Rahmen einer gleitenden Neuwertversicherung wird jährlich an die reale Entwicklung der Baukosten angepasst. Als Grundlage dienen zwei Indizes des Statistischen Bundesamtes:

  • Der Baupreisindex (Material- und Rohstoffpreise)
  • Der Tariflohnindex für das Baugewerbe (Handwerkerkosten)

Da sich Baumaterialien und Handwerkerleistungen drastisch verteuert haben, steigt nun auch der Anpassungsfaktor um exakt 14,7 %.

Warum die Erhöhung existenzsichernd ist

Diese Preissteigerung trifft Immobilienbesitzer und Mieter in einer Zeit allgemeiner Mehrbelastungen besonders hart. Dennoch erfüllt sie einen entscheidenden Zweck: Sie sichert den tatsächlichen Wert Ihres Hauses.

Die Erhöhung garantiert, dass der Versicherer im Schadensfall (z. B. nach einem Brand) die Wiederaufbaukosten zum aktuellen Preisniveau voll entschädigt. Ohne diese automatische Anpassung würde eine gefährliche Unterversicherung entstehen. Da die eigene Immobilie meist den größten materiellen Vermögenswert darstellt, sollte man hier kein finanzielles Risiko eingehen.

Indexanpassung vs. Sondererhöhung: Wann lohnt sich ein Wechsel?

Als Versicherungsnehmer sollte man die Post vom Anbieter genau prüfen:

  1. Die indexierte Anpassung (14,7 %): Sie betrifft den gesamten Markt gleichermaßen und dient dem reinen Werterhalt Ihres Schutzes.
  2. Die außerordentliche Prämienanpassung: Verlangt ein Versicherer über die 14,7 % hinaus mehr Geld, liegt das meist an einer hohen Schadenquote des Anbieters.

In diesem zweiten Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier lohnt es sich, den Vertrag individuell prüfen zu lassen. Oft gibt es durch eine Tarifumstellung, den Einschluss einer Selbstbeteiligung oder einen gezielten Anbieterwechsel spürbares Optimierungspotenzial.

Fazit: Die Erhöhung zum 01.01.2023 ist bitter, aber aus ökonomischer Sicht für den Werterhalt Ihrer Immobilie unumgänglich. Dennoch sollten Eigentümer die Augen offen halten und prüfen lassen, ob ihr Versicherungsschutz noch optimal aufgestellt ist.

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Philipp Mehdorn

Geschäftsführung