Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung zum 01.01.2027: Die neuen Indexwerte im Überblick

Okt. 2, 2026 | Immobilien, News

Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung zum 01.01.2027: Die neuen Indexwerte im Überblick

Okt. 2, 2026 | Immobilien, News

Zum 01.01.2027 steigen die maßgeblichen Berechnungskennzahlen in der Wohngebäudeversicherung. Das Statistische Bundesamt und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die neuen Werte für das Jahr 2027 bekannt gegeben.

Die Erhöhung sorgt für eine automatische Anpassung von Versicherungssummen und Beiträgen an die gestiegenen Baukosten und Handwerkerpreise.

Die Indexwerte im Vergleich (2026 vs. 2027)

Kennzahl

2026

2027

Veränderung

Quelle

Anpassungsfaktor (Standard-Verträge ab VGB 2000)

27,63

28,95

+4,8 %

GDV

Gleitender Neuwertfaktor (Ältere Verträge, z. B. VGB 88)

27,80

29,10

+4,7 %

GDV

Baupreisindex für Wohngebäude (1914 = 100)

22,64 (2.263,6)

23,77 (2.377,1)

+5,0 %

Statistisches Bundesamt

 

Was bedeuten die Zahlen für Sie als Hauseigentümer?

In der gleitenden Neuwertversicherung passt sich der Versicherungsschutz automatisch der realen Baupreisentwicklung an:

  1. Erhöhter Schutzumfang (+4,99 % / ca. 5,0 %): Der Wiederaufbauwert Ihres Gebäudes erhöht sich um rund 5,0 %. Dadurch bleiben Sie im Schadenfall vor einer Unterversicherung geschützt und erhalten die Wiederherstellungskosten zum aktuellen Preisniveau erstattet.
  2. Indexbedingte Beitragsanpassung (+4,78 % / ca. 4,8 %): Der Jahresbeitrag steigt rein indexbedingt um knapp 4,8 %.

Beispielrechnung zur Beitragsentwicklung:

  • 2026: Bei einem Basisbeitrag (Wert 1914) von 100 M betrug der Jahresbeitrag bei einem Faktor von 27,63 genau 2.763,00 €.
  • 2027: Mit dem neuen Anpassungsfaktor von 28,95 steigt der Jahresbeitrag auf 2.895,00 €.
  • Die rein indexbedingte Erhöhung liegt in diesem Beispiel bei 132,00 € pro Jahr (+4,78 %).

Wichtige Hinweise zu Kündigungsrechten

  • Rein indexbedingte Anpassung: Da die Erhöhung auf den offiziellen Kennzahlen von GDV und Statistischem Bundesamt basiert und dem Erhalt Ihres vollen Versicherungsschutzes dient, entsteht durch die reine Indexanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Sonderkündigungsrecht bei individuellen Beitragserhöhungen: Sollte Ihr Versicherer den Beitrag zusätzlich erhöhen (z. B. durch eine schadenbedingte Prämienanpassung oder eine Erhöhung des Tarifbeitrags, ohne dass sich der Leistungsumfang erweitert), steht Ihnen gemäß § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht zu.

Unser Service für Sie

Ob reguläre Indexanpassung oder individuelle Beitragserhöhung: Wir überprüfen Ihren bestehenden Vertrag gerne auf Optimierungspotenzial und prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz weiterhin zu Ihren Bedürfnissen passt und wirtschaftlich optimal aufgestellt ist.

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Philipp Mehdorn

Geschäftsführung