Der kürzliche, spektakuläre Bankraub in Gelsenkirchen schlug in Presse und Medien hohe Wellen – und hinterließ zahlreiche Geschädigte. Zudem sorgte er für Verunsicherung bei Menschen, die ein Bankschließfach nutzen oder über eine Anmietung nachdenken. Wie sicher sind Bankschließfächer wirklich? Und wie lässt sich der Inhalt bestmöglich absichern? Unser Experte gibt Tipps.
Eines vorweg: Bankschließfächer bieten hohe physische Sicherheit für Wertsachen, wichtige Dokumente und Sammlerstücke. Sie lagern in gesicherten Banktresoren und schützen so vor Einbruch, Feuer oder Wasserschäden im eigenen Zuhause – bei vergleichsweise überschaubaren Jahreskosten. Ein weiterer Vorteil: Der Zugriff erfolgt diskret, da der konkrete Inhalt dem Bankpersonal in der Regel nicht bekannt ist.
Diese Vorteile müssen für die Geschädigten des kürzlich erfolgten Bankraubs in der Ruhrgebietsstadt Gelsenkirchen wie Hohn klingen … Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung des Versicherungsschutzes. „Viele Banken bieten für den Inhalt eines Bankschließfachs eine Grundabsicherung an. Diese liegt häufig bei maximal 20.000 Euro – die genaue Höhe und die Bedingungen unterscheiden sich jedoch von Bank zu Bank“, erklärt Christopher Kempkes, Privatkundenexperte bei Remy & Nauen. „Bei höheren Werten sollte der bestehende Versicherungsschutz unbedingt überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.“
Laut dem Experten kann eine zusätzliche Absicherung über die Hausratversicherung erfolgen. Hintergrund: In der klassischen Hausratversicherung gelten Bankschließfächer nicht als Teil der Wohnung, sondern fallen unter die sogenannte Außenversicherung. Eine Möglichkeit/ Modell ist die automatisch enthaltene Mitversicherung im Rahmen dieser Außenversicherung. Diese ist jedoch meist mit geringen Entschädigungsgrenzen verbunden und lässt sich nur eingeschränkt an individuelle Werte anpassen.
„Bei höheren oder besonders wertvollen Gegenständen kann daher eine separate Bankschließfachversicherung sinnvoll sein“, so Christopher Kempkes.
Grundsätzlich warnt der Experte, dass der Nachweis und die Dokumentation der Inhalte und Summe im Schließfach entscheidend sind: „Ohne nachvollziehbaren Nachweis kann es im Schadenfall im schlimmsten Fall zu keiner Entschädigung kommen.“ Denn: Banken haften nicht automatisch für den Inhalt von Schließfächern. Ihre Haftung ist vertraglich stark eingeschränkt – die Verantwortung für den Versicherungsschutz liegt beim Kunden selbst.
Unsere Tipps aus der Praxis:
- detaillierte Inventarliste mit Angaben zu Werten und Datum der Einlagerung
- Fotos der Gegenstände
- Erbscheine, Quittungen, Zertifikate und Gutachten etc.
- Zu- oder Abgangslisten, Kontoauszüge, Bankbelege
- von der Bank quittierte Inhaltsprotokolle und/oder Zeugen
Häufige Stolperfallen:
- zu niedrige Versicherungssumme in der Hausratversicherung
- übersehene Wertgrenzen für Wertsachen
- Schmuck im Schließfach, aber nicht im Vertrag berücksichtigt
- veraltete Tarife ohne flexible Zusatzbausteine
- Fehlende Dokumentation im Schadenfall
Fazit:
Bankschließfächer lassen sich absichern, aber nicht automatisch ausreichend. Ob die Hausratversicherung genügt oder eine Zusatz- bzw. Speziallösung sinnvoll ist, hängt vom Wert, von der Art der Wertsachen und vom gewünschten Tarif ab. Eine individuelle Beratung schafft hier Klarheit.
Gerne beraten wir Sie dazu.
