Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung per 01.01.2023


Die neuen Indexwerte in der Wohngebäudeversicherung führen zum Jahreswechsel zu einer Beitragsanpassung von 14,7 %. Zusätzliche schadenbedingte Anpassungen einiger Versicherer sind angekündigt.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) gab nun bekannt, was nahezu täglich der Presse und anderen Medien zu entnehmen war: der Anpassungsfaktor, der für die Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert wichtig ist, wird gegenüber 2022 um 14,7 % steigen.

Der Anpassungsfaktor wird als Teil der gleitenden Neuwertversicherung jährlich der Entwicklung der Baukosten angepasst. Grundlage ist der Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes.

Dies ist deshalb wichtig, damit der Versicherer im Schadensfall die Wiederaufbaukosten zum aktuellen Preisniveau entschädigt und keine Unterversicherung entsteht.

Diese Preissteigerung kommt sicherlich zu einem Zeitpunkt, in dem bereits in vielen anderen Lebensbereichen spürbare Mehrbelastungen zu verkraften sind und ist für Immobilienbesitzer bzw. deren Mieter entsprechend ärgerlich. Dennoch sollte man sich auch immer die hierüber versicherten Vermögenswerte vor Augen halten. Meistens geht es um den Schutz eines existenziellen Risikos für die Eigentümer, bei dem man nicht das Risiko einer falschen oder unterversicherten Absicherung eingehen sollte.

Anders liegt der Fall, wenn Versicherer über die indexierte Anpassung hinaus eine außerordentliche Prämienanpassungen ankündigen. Hier ist individuell zu prüfen, ob durch eine Vertragsumstellung Optimierungspotential besteht oder diese schadenbedingt gerechtfertigt sein könnte.

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